Verleihbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Ausleihbedingungen gelten für den Materialverleih des BDKJ Hochsauerland-Waldeck e. V., Stiftsplatz 13, 59872 Meschede. Im Folgenden wird der Verein als „BDKJ Hs-W“ bezeichnet.
(2) Ergänzend können für einzelne Materialien besondere Bedingungen gelten. Darauf wird bei dem jeweiligen Material im Online-Angebot hingewiesen.
(3) Individuelle Vereinbarungen zwischen dem BDKJ Hs-W und der buchenden Person gehen diesen Ausleihbedingungen vor.
§ 2 Wer darf Material ausleihen?
(1) Eine Reservierungsanfrage ist nur durch Personen möglich, die mindestens 18 Jahre alt sind.
(2) Vertragspartner des BDKJ Hs-W ist immer die buchende Person. Dies gilt auch, wenn das Material für einen Verein, Verband, eine Kirchengemeinde, Jugendgruppe, Initiative, Veranstaltung oder eine andere Organisation ausgeliehen wird.
(3) Das Material wird grundsätzlich nur für nicht-kommerzielle Zwecke zur Verfügung gestellt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht erlaubt.
§ 3 Reservierungsanfrage und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung des Materials im Online-Reservierungssystem ist noch kein verbindliches Angebot des BDKJ Hs-W.
(2) Mit dem Absenden der Reservierungsanfrage fragt die buchende Person die Überlassung des ausgewählten Materials für den gewünschten Zeitraum an.
(3) Eine automatische Eingangsbestätigung bestätigt nur, dass die Reservierungsanfrage eingegangen ist. Sie ist noch keine Zusage.
(4) Die Ausleihe wird erst verbindlich, wenn der BDKJ Hs-W die Reservierungsanfrage ausdrücklich bestätigt. Erst mit dieser Bestätigung kommt der Leihvertrag zustande.
(5) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Reservierungsanfrage angenommen wird. Der BDKJ Hs-W kann Anfragen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
(6) Bei mehreren Anfragen für denselben Zeitraum kann der BDKJ Hs-W insbesondere folgende Reihenfolge berücksichtigen:
- BDKJ-Mitgliedsverbände und Kirchengemeinden im Gebiet des BDKJ Hs-W,
- sonstige nicht-kommerzielle Jugendarbeit im Gebiet des BDKJ Hs-W,
- sonstige nicht-kommerzielle oder ehrenamtliche Nutzungen sowie private Ausleihen zur Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements der Einzelperson.
Aus dieser Reihenfolge entsteht kein Anspruch auf Überlassung des Materials.
§ 4 Stornierung und Absage
(1) Die buchende Person kann eine bestätigte Ausleihe bis zur Übergabe des Materials jederzeit kostenlos stornieren.
(2) Der BDKJ Hs-W kann eine bereits bestätigte Ausleihe absagen, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn
a) das Material beschädigt, defekt, verloren gegangen oder aus Sicherheitsgründen nicht nutzbar ist,
b) das Material von einer vorherigen Ausleihe nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder so verschmutzt zurückgegeben wurde, dass es nicht rechtzeitig wieder ausgegeben werden kann,
c) durch eine technische Fehlreservierung, Doppelreservierung oder fehlerhafte Bestandsanzeige tatsächlich kein Material verfügbar ist,
d) unvorhersehbare personelle oder organisatorische Umstände eine ordnungsgemäße Übergabe unmöglich oder unzumutbar machen,
e) Angaben in der Reservierungsanfrage wesentlich falsch oder unvollständig sind,
f) konkrete Hinweise darauf bestehen, dass das Material nicht bestimmungsgemäß, kommerziell oder sicherheitsgefährdend genutzt werden soll,
g) erhebliche oder wiederholte Probleme aus früheren Ausleihen bekannt werden. Dazu gehören insbesondere verspätete oder ausgebliebene Rückgaben, wiederholtes Nichterscheinen, erhebliche Verschmutzungen, fehlende Bestandteile, Beschädigungen oder offene fällige Forderungen.
(3) Der BDKJ Hs-W informiert die buchende Person über eine Absage möglichst frühzeitig.
(4) Der BDKJ Hs-W ist nicht verpflichtet, bei einer Absage Ersatzmaterial zu beschaffen oder zur Verfügung zu stellen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 5 Abholung und Rückgabe
(1) Die vereinbarten Abhol- und Rückgabezeiten sind verbindlich.
(2) Eine Änderung des Abhol- oder Rückgabetermins ist möglich, wenn sie vorher mit dem BDKJ Hs-W vereinbart und bestätigt wurde.
(3) Kommt die buchende Person oder eine von ihr beauftragte Person zu spät zur Abholung, besteht kein Anspruch darauf, dass die Übergabe noch am selben Tag durchgeführt wird. Der BDKJ Hs-W ist in diesem Fall nicht verpflichtet, das Material weiter freizuhalten und kann die Reservierung aufheben oder das Material anderweitig vergeben.
(4) Auch bei Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Ein neuer Termin kann nach Verfügbarkeit vereinbart werden.
(5) Das Material kann auch von einer anderen, von der buchenden Person beauftragten Person abgeholt oder zurückgebracht werden. Der BDKJ Hs-W kann einen geeigneten Nachweis der Beauftragung verlangen.
Die Verantwortung aus dem Leihvertrag bleibt bei der buchenden Person.
(6) Das Material muss spätestens zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt vollständig zurückgegeben werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn der BDKJ Hs-W vorher zugestimmt hat.
(7) Wird Material schuldhaft zu spät zurückgegeben, kann der BDKJ Hs-W die dadurch tatsächlich entstehenden Schäden und notwendigen zusätzlichen Kosten verlangen. Dazu können zum Beispiel notwendige Transportkosten oder Kosten gehören, die entstehen, weil für eine bereits bestätigte folgende Ausleihe kurzfristig Ersatz beschafft werden muss.
(8) Bei der Rückgabe wird das Material in der Regel nur grob geprüft. Wird es ohne Beanstandung entgegengenommen, bedeutet dies deshalb nicht, dass Sauberkeit, Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit abschließend bestätigt wurden. Schäden, fehlende Teile oder erhebliche Verschmutzungen können auch später festgestellt und geltend gemacht werden.
§ 6 Nutzung des Materials
(1) Das Material darf nur für den vorgesehenen Zweck genutzt werden. Artikelbeschreibungen sowie bereitgestellte Bedienungs-, Sicherheits- und Nutzungshinweise sind zu beachten.
(2) Die buchende Person darf das Material im Rahmen der angegebenen Gruppe, Organisation oder Veranstaltung auch von anderen Personen nutzen lassen. Sie muss dafür sorgen, dass auch diese Personen die geltenden Bedienungs-, Sicherheits- und Nutzungshinweise beachten.
(3) Das Material darf nicht an andere, von der gebuchten Nutzung unabhängige Personen, Gruppen oder Veranstaltungen weitergegeben werden. Eine Weitervermietung oder sonstige kommerzielle Weitergabe ist nicht erlaubt.
(4) Veränderungen, Umbauten oder Reparaturen am Material dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des BDKJ Hs-W vorgenommen werden.
(5) Treten während der Nutzung Schäden, Störungen oder sicherheitsrelevante Auffälligkeiten auf, muss die Nutzung gegebenenfalls beendet und der BDKJ Hs-W möglichst schnell informiert werden.
(6) Für einzelne Materialien können besondere Regeln gelten. Diese werden vor der Reservierung beim jeweiligen Material oder in ergänzenden Bedingungen angegeben.
§ 7 Zustand bei der Rückgabe, Schäden und Verlust
(1) Das Material muss sauber, vollständig und in einem Zustand zurückgegeben werden, der einer normalen und bestimmungsgemäßen Nutzung entspricht.
(2) Normale Gebrauchsspuren, die allein durch den vorgesehenen Gebrauch entstehen, gelten nicht als Schaden.
(3) Schäden, Verlust oder fehlende Bestandteile müssen BDKJ Hs-W möglichst schnell mitgeteilt werden.
(4) Verursacht die buchende Person schuldhaft einen Schaden, gelten die gesetzlichen Schadensersatzregeln. Bei beschädigtem Material können die notwendigen Reparaturkosten verlangt werden. Ist eine Reparatur nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll, können die notwendigen Kosten für eine gleichwertige Ersatzbeschaffung verlangt werden. Alter, Zustand und Wert des beschädigten Materials werden dabei berücksichtigt.
(5) Müssen fehlende oder beschädigte Einzelteile oder Zubehör ersetzt werden, können die tatsächlich notwendigen Beschaffungskosten verlangt werden. Ein durch die Ersatzbeschaffung entstehender Wertzuwachs wird angemessen berücksichtigt.
§ 8 Reinigung und Kaution
(1) Wird Material deutlich stärker verschmutzt zurückgegeben, als es bei normaler Nutzung zu erwarten ist, und hat die buchende Person dies zu vertreten, kann BDKJ Hs-W eine Reinigungspauschale von 50 Euro berechnen. Der buchenden Person bleibt ausdrücklich der Nachweis möglich, dass kein oder ein wesentlich geringerer Reinigungsaufwand entstanden ist.
(2) Sind die tatsächlich notwendigen Reinigungskosten höher als 50 Euro, kann der BDKJ Hs-W den darüber hinausgehenden Betrag zusätzlich verlangen. Die bereits berechnete Pauschale wird dabei angerechnet.
(3) Für einzelne Materialien kann vor der Reservierung eine abweichende Reinigungsregel festgelegt werden. Insbesondere kann bestimmt werden, dass eine hinterlegte Kaution die Reinigungskosten bis zu einem festgelegten Betrag abschließend abdeckt. In diesem Fall gilt die beim jeweiligen Material angegebene Sonderregel.
(4) Für bestimmte Materialien kann eine Barkaution verlangt werden. Ob eine Kaution erforderlich ist, ihre Höhe, die Zahlungsweise und die Bedingungen für die Rückzahlung werden vor der Reservierung beim jeweiligen Material angegeben.
(5) Wird eine Barkaution verlangt und das Material ordnungsgemäß zurückgegeben, wird die Kaution grundsätzlich unmittelbar bei der Rückgabe wieder in bar ausgezahlt.
(6) Ansprüche wegen Beschädigung, Verlust oder fehlender Bestandteile bleiben von einer Regelung über Reinigungskosten oder Kaution grundsätzlich unberührt, soweit beim jeweiligen Material nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 9 Verbrauchsmaterial und Rechnungen
(1) Die Ausleihe des Materials ist grundsätzlich kostenlos. Verbrauchsmaterial kann gesondert berechnet werden.
(2) Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der Reservierungsanfrage beim jeweiligen Material im Online-Angebot angegeben sind.
(3) Berechnet wird grundsätzlich nur die tatsächlich verbrauchte Menge. Nicht verbrauchtes und in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegebenes Verbrauchsmaterial wird nicht berechnet.
(4) Die Abrechnung erfolgt nach der Ausleihe per Rechnung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
(5) Rechnungen werden unbar bezahlt. Eine Barzahlung von Rechnungen ist nicht vorgesehen. Davon ausgenommen sind ausdrücklich als Barkaution ausgewiesene Sicherheitsleistungen.
§ 10 Haftung des BDKJ Hs-W
(1) Bei der kostenlosen Ausleihe gelten die gesetzlichen Haftungsregeln für die Leihe. Der BDKJ Hs-W haftet als Verleiher grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Gesetzliche Haftung, die nicht ausgeschlossen werden darf, bleibt bestehen. Dies gilt insbesondere für arglistig verschwiegene Mängel.
(3) m Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 11 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei Reservierung und Materialverleih stehen in der gesonderten Datenschutzerklärung des BDKJ Hs-W.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzrechte bleiben bestehen.
(2) Sollte eine einzelne Regelung dieser Ausleihbedingungen unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die übrigen Regelungen bleiben davon unberührt.
(3) Änderungen dieser Ausleihbedingungen gelten für zukünftige Reservierungen ab ihrer Veröffentlichung. Für bereits geschlossene Leihverträge gilt die Fassung, die bei Vertragsschluss einbezogen wurde.
(Stand: 28.08.2026)